EU green deal & Aktionsplan Kreislaufwirtschaft
Ende März diesen Jahres hat die Europäische Kommission einen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angenommen. Dieser EU Aktionsplan Kreislaufwirtschaft ist einer der wichtigsten Bausteine des europäischen green deal – Europas Agenda für nachhaltiges Wachstum. Im Besonderen ist das Ziel unsere Wirtschaft auf eine grüne Zukunft vorzubereiten, Aber auch die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken und gleichzeitig die Umwelt zu schützen. Nicht Zuletzt auch neue Rechte für die Verbraucher einzuführen.
Dies alles durch Maßnahmen, die sich über den gesamten Lebenszyklus von Produkten erstrecken, Der Aktionsplan konzentriert sich auf die Aspekte Gestaltung und Produktion im Rahmen einer Kreislaufwirtschaft. Damit sichergestellt werden kann, dass die genutzten Ressourcen so lange wie möglich in der EU-Wirtschaft verbleiben.
Maßnahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft
Der als Teil der EU-Industriestrategie vorgelegte Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft enthält folgende Maßnahmen:
Nachhaltige Produkte als Norm in der EU
Die Kommission wird Rechtsvorschriften für eine nachhaltige Produktpolitik vorschlagen, um sicherzustellen, dass in der EU in Verkehr gebrachte Produkte so konzipiert sind, dass sie über eine längere Lebensdauer verfügen, leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können und einen größtmöglichen Anteil recycelter Materialien statt Primärrohstoffe enthalten. Die Verwendung von Einwegprodukten soll eingeschränkt werden. Außerdem soll gegen vorzeitiges Veralten vorgegangen und die Vernichtung nicht verkaufter langlebiger Güter verboten werden.
Stärkung der Position der Verbraucher
Die Verbraucher werden Zugang zu zuverlässigen Informationen im Hinblick auf die Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Produkten haben, damit sie ökologisch nachhaltige Entscheidungen treffen können. Die Verbraucher werden ein echtes „Recht auf Reparatur“ haben.
Konzentration auf Branchen, die am meisten Ressourcen nutzen
Aber auch Branchen bei denen ein hohes Kreislaufpotenzial besteht.
Die Kommission wird konkrete Maßnahmen in folgenden Bereichen ergreifen:
- Elektronik und IKT – eine „Initiative für auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Elektronik“ zur Verlängerung der Lebensdauer von Produkten und Verbesserung der Sammlung und Behandlung von Abfällen
- Batterien und Fahrzeuge – ein neuer Rechtsrahmen für Batterien zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und zur Stärkung des Kreislaufpotenzials von Batterien
- Verpackungen – neue verbindliche Anforderungen an Verpackungen, die auf dem EU-Markt zugelassen sind, einschließlich der Verringerung von (übertrieben aufwendigen) Verpackungen
- Kunststoffe – neue verbindliche Anforderungen an den Rezyklatanteil und besondere Konzentration auf Mikroplastik sowie biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe
- Textilien – eine neue EU-Strategie für Textilien zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in der Branche und zur Förderung des EU-Markts für die Wiederverwendung von Textilien
- Bauwesen und Gebäude – eine umfassende Strategie für eine nachhaltige bauliche Umwelt zur Berücksichtigung des Kreislaufprinzips bei Gebäuden
- Lebensmittel – neue Gesetzesinitiative zur Wiederverwendung mit dem Ziel der Ersetzung von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck durch wiederverwendbare Produkte in Verpflegungsdienstleistungen
Vermeidung von Abfall
Der Schwerpunkt wird darauf liegen, die Entstehung von Abfall ganz zu vermeiden. Besonders den Abfall in hochwertige Sekundärressourcen umzuwandeln, die von einem gut funktionierenden Markt für Sekundärrohstoffe profitieren. Die Kommission wird die Festlegung eines EU-weit harmonisierten Modells für die getrennte Sammlung von Abfällen und die Kennzeichnung prüfen. Der Aktionsplan enthält zudem eine Reihe von Maßnahmen zur Minimierung der Ausfuhr von Abfällen aus der EU und zur Bekämpfung illegaler Abfallverbringungen.